Geltung
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Webdesign, Web- und App-Entwicklung sowie digitale Produkte sind Bestandteil aller mit VeratekSoft UG (haftungsbeschränkt) („VeratekSoft“) geschlossenen Verträge. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Auftraggebers, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch VeratekSoft. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden. E-Mail gilt als Schriftform.
(3) Widersprechen Regelungen in individuellen Verträgen einzelnen Bestimmungen dieser AGB, gehen die Vertragsregelungen vor. Die übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.
(4) Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese AGB auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich erneut einbezogen werden. VeratekSoft kann Änderungen an den AGB vornehmen; widerspricht der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen, gelten die Änderungen für laufende Verträge.
Leistungspflichten und Vertragsabwicklung
(1) Gegenstand der Verträge ist die entgeltliche Erstellung von Webseiten, Apps, oder sonstigen digitalen Leistungen durch VeratekSoft, einschließlich projektbezogener Beratung, Konzeption, Implementierung und Dokumentation. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder der ersten Erfüllungshandlung zustande.
(2) Der Umfang der Leistungen und Teilleistungen ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Angebot, Leistungsbeschreibung oder sonstigen schriftlich vereinbarten Dokumenten.
(3) VeratekSoft ist berechtigt, Leistungsabschnitte oder das Gesamtprojekt zur Erfüllung an geeignete Subunternehmer oder externe Dienstleister zu übertragen. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung von Datenschutz, Qualität und Zuverlässigkeit; VeratekSoft haftet für diese wie für eigene Leistungen.
(4) Kostenlos erbrachte Leistungen („Gefälligkeitsleistungen“) können jederzeit eingestellt werden, ohne dass daraus Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche entstehen.
(5) Ergebnisse basieren auf geistigen Leistungen von VeratekSoft; eine Zusicherung der Neuheit zugrunde liegender Ideen wird nicht gegeben.
Zeitplan / Leistungsphasen
(1) Die Leistungsphasen werden in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Verzögert sich die Durchführung aufgrund von Mitwirkungspflichtverletzungen des Auftraggebers, kann VeratekSoft eine angemessene Vergütungsanpassung verlangen. Zeitliche Verzögerungen einer Phase können sich auf nachfolgende Termine auswirken.
(2) Stellt VeratekSoft fest, dass die fachliche Feinspezifikation unvollständig, fehlerhaft oder nicht ausführbar ist, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und zur Anpassung aufgefordert.
(3) Jede Leistungsphase ist gesondert abnahmepflichtig. Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn innerhalb der vereinbarten Frist keine schriftlichen Mängelrügen erfolgen.
Nutzungsrechte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber erhält, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der gelieferten Webseite, App oder sonstigen digitalen Leistung. Eine Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung oder Bearbeitung ohne schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.(1) Die Leistungsphasen werden in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Verzögert sich die Durchführung aufgrund von Mitwirkungspflichtverletzungen des Auftraggebers, kann VeratekSoft eine angemessene Vergütungsanpassung verlangen. Zeitliche Verzögerungen einer Phase können sich auf nachfolgende Termine auswirken.
(2) Sofern ein gesonderter Lizenzvertrag abgeschlossen wird, gehen dessen Bestimmungen den AGB vor; alle übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.
(3) Der Quellcode sowie vollständige Projektunterlagen werden erst nach Eingang der Schlusszahlung übergeben.
(4) Proprietäre Plugins, Bibliotheken, Tools oder sonstige Komponenten, die vom Auftragnehmer entwickelt wurden, dürfen ausschließlich innerhalb des gelieferten Projekts verwendet werden. Eine Weiterverwendung, Weitergabe, Distribution, Unterlizenzierung oder Modifikation dieser Komponenten durch den Auftraggeber oder Dritte ist untersagt, sofern nicht zuvor eine schriftliche ausdrückliche Genehmigung des Auftragnehmers vorliegt. Änderungen am Quellcode durch Dritte oder durch den Auftraggeber selbst sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.
Schutzrechte Dritter
(1) VeratekSoft gewährleistet, dass die vertragsgemäß genutzte digitale Lösung oder andere Leistungen keine bekannten Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt VeratekSoft frei, sofern bereitgestellte Materialien Rechte Dritter verletzen.
(2) Im Falle von Ansprüchen Dritter kann VeratekSoft die digitale Lösung ändern, austauschen oder dem Auftraggeber ein alternatives Nutzungsmaterial bereitstellen. Ist dies nicht möglich, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen.
(3) Die Verpflichtungen aus Abs. 1 und 2 gelten nicht für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte oder Softwarekomponenten.
Änderungswünsche des Auftraggebers
(1) Änderungs- oder Zusatzwünsche sind schriftlich zu äußern.
(2) VeratekSoft erstellt bei Bedarf ein kostenpflichtiges Angebot. Bis zur Klärung kann die Arbeit unterbrochen werden; Ablehnung des Angebots führt nicht zur Anpassung des ursprünglichen Leistungsumfangs.
(3) Nachträglich vereinbarte Leistungen werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet, soweit keine andere Vereinbarung besteht.
Pflichten des Auftraggebers
(1) Bereitstellung frei von Schutzrechten Dritter; Freistellung von VeratekSoft bei Ansprüchen.
(2) Bereitstellung aller Unterlagen, Testdaten, Zugänge und Infrastruktur in der erforderlichen Form und Frist.
(3) Sicherstellung notwendiger Lizenzen, Betriebssysteme, Datenbanken, Telekommunikations- und Serviceprogramme.
(4) Keine Auftragsleistung darf gegen geltendes Recht oder internationale Regelungen verstoßen; VeratekSoft kann solche Leistungen verweigern und ggf. den Vertrag kündigen.
(5) VeratekSoft darf den Auftraggeber im Rahmen von Referenzen oder Werbezwecken nennen, sofern nicht schriftlich widersprochen wird.
(6) Bei Verwendung von Bildern, Fotos oder Grafiken durch den Auftraggeber trägt dieser die Lizenzierung; VeratekSoft haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen.
Abnahme
(1) Abnahme erfolgt schriftlich nach Übergabe der jeweiligen Leistungsphase.
(2) Der Auftraggeber hat nach Lieferung einer Phase eine Prüffrist von 14 Kalendertagen zur Prüfung. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine schriftliche Rückmeldung (Abnahmeerklärung oder Mängelrüge), gilt die jeweilige Leistung als angenommen.
(3) Nach Lieferung des vollständigen Projekts hat der Auftraggeber das Recht, bis zu drei (3) nachträgliche, anwendbare Änderungen innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich zu verlangen. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden gesondert vergütet und bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
(4) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
(1) Vergütung gemäß Vertrag, Angebot oder schriftlicher Vereinbarung. Zahlung innerhalb der angegebenen Frist, sonst 14 Tage ab Rechnung. Die digitale Lösung bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von VeratekSoft.
(2) Zwischen- und Abschlagsrechnungen möglich.
(3) Preise verstehen sich in Euro, netto zzgl. gesetzlicher MwSt., zuzüglich Sonderauslagen wie Porto, Reise, Drittanbieterleistungen.
(4) Zahlungsverzug berechtigt zur Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen und zur Aussetzung weiterer Leistungen.
(5) Bei erheblichem Zahlungsverzug (mehr als 3 Monate) kann VeratekSoft den Vertrag kündigen.
(6) Der Auftraggeber informiert VeratekSoft unverzüglich bei Insolvenz oder Zahlungseinstellung.
Datensicherheit / Datenschutz
(1) Auftraggeber sichert alle relevanten Daten vor Leistungsdurchführung; regelmäßige Sicherungspflicht während Vertragslaufzeit.
(2) Verarbeitung personenbezogener Daten durch VeratekSoft erfolgt gemäß DSGVO; Details siehe Datenschutzerklärung.
Geheimhaltung / Vertraulichkeit
(1) Vertrauliche Informationen, Passwörter, Codes etc. sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben oder genutzt werden.
(2) Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung
(1) Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
(2) Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
(3) Störungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Wartung oder Reparatur berechtigen VeratekSoft zur angemessenen Verlängerung von Leistungsfristen.
Haftung
(1) Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sonst auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust ausgeschlossen.
(2) Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder nach Produkthaftungsgesetz unberührt.
(3) Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistiger Täuschung.
Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferte Lösung die im Pflichtenheft beschriebenen Funktionen erfüllt. Mängel sind vom Auftraggeber schriftlich mit ausreichender Fehlerbeschreibung anzuzeigen.
(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Erst nach erfolglosem Versuch der Nacherfüllung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht anders vereinbart oder gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.
Schlussbestimmungen / Sonstiges
(1) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen; wirtschaftlich ähnliche Regelungen treten an deren Stelle.
(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, einschließlich Schriftformerfordernis selbst.
(3) Gerichtsstand, soweit zulässig, ist der Sitz von VeratekSoft UG (haftungsbeschränkt).
(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).